Pflichtangaben
Hier finden Sie weitere Angaben zu Herrn Dr. med. Jörg Hennig.
Seit dem 01.01. 2002 ist ein neues Teledienstegesetz (§6 TDG) in Kraft, das Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Berufsordnung der BÄK:
Die Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der LÄK Westfalen-Lippe.
Oder laden Sie sich das PDF-Dokument unter www.doctip.de/data/mbopdf.pdf herunter.
Die Berufsbez. Arzt/Ärztin wurde in Deutschland (NRW) verliehen.